Zwei Jahre Bezahlkarte für Geflüchtete: Die Rechnung geht nicht auf

Zwei Jahre Bezahlkarte für Geflüchtete haben vor allem eines gebracht: Hürden im Alltag der Betroffenen. Der Wocheneinkauf, ein Handyvertrag, Anwaltskosten oder ein Dauerauftrag können mit den eingeschränkten Funktionen der Bezahlkarte schnell zum Problem werden. Zugleich schafft die guthabenbasierte Debitkarte für Asyl­be­wer­be­r:in­nen neue Bürokratie und kostet viel Geld.

Entsprechend schlecht fällt das Fazit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zum zweijährigen Bestehen der umstrittenen Karte aus. „Erschwerte Teilhabe, verfehlte Wirkung“, lautet der Titel eines Praxisreports, den der Verband am Freitag veröffentlicht hat. Auf Grundlage von Erfahrungen aus Beratungsstellen im ganzen Bundesgebiet dokumentiert die AWO die Probleme im Alltag mit der Bezahlkarte für Geflüchtete.

So wird die Karte auf vielen Wochenmärkten, Flohmärkten oder in Second-Hand-Shops nicht akzeptiert. Nut­ze­r:in­nen müssen auf teurere Supermärkte und Kaufhäuser ausweichen – dabei liegen die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit 455 Euro im Monat ohnehin weit unter dem Existenzminimum. Überweisungen müssen die Behörden genehmigen, ins Ausland sind sie verboten. In 13 Bundesländern gilt zudem ein Abhebelimit von 50 Euro im Monat, für Kinder sogar noch weniger.

„Da ist das Bargeld oft schon Anfang des Monats aufgebraucht“, sagt Thomas Heser, Referent für Flüchtlingssozialarbeit bei der AWO. Vor allem Kinder und Jugendliche litten unter den Einschränkungen: Geld für die Klassenkasse, Schulausflüge oder den Sportverein würde meist bar eingesammelt. Das Abhebelimit steht im Zentrum der Kritik des Verbands. „Symbolpolitik“, nennt Heser das, „mit fatalen Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe“.

Neue bürokratische Prozesse

Startschuss für die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete war eine Änderung des AsylbLG, die am 16. Mai 2024 in Kraft trat. Inzwischen wird die Karte in allen Bundesländern außer Berlin genutzt, dort soll sie aber noch in diesem Jahr eingeführt werden. Die Ampelregierung versprach sich von der Bezahlkarte weniger Bürokratie. Außerdem wollte sie verhindern, dass Sozialleistungen ins Ausland überwiesen oder an Schlepper weitergegeben werden. So sollte die Karte angebliche Anreize für Flucht und Migration nach Deutschland senken. Für diese Abschreckungslogik gibt es bis heute keine Daten.

Die AWO lehnt die Bezahlkarte ab. Laut Report hat sie auch „keine erkennbare Reduzierung“ des Verwaltungsaufwands gebracht. „Denn die Bezahlkarte schafft neue bürokratische Prozesse“, erklärt Heser. Etwa durch die Einrichtung von sogenannten Black- und Whitelists, die zwischen erlaubten und verbotenen Überweisungen unterscheiden. Oder durch Anhörungsverfahren und Einzelfallentscheidungen, wenn Nut­ze­r:in­nen Überweisungen außerhalb dieser Listen beantragen.

Vorreiter bei der Bezahlkarte war das Land Hamburg, dort zieht die Verwaltung eine positive Bilanz. Die Karte habe in Hamburg zu „spürbaren praktischen Verbesserungen“ geführt, teilt das zuständige Sozialamt der taz mit. „Insbesondere die Umstellung auf ein einheitlicheres und stärker digitalisiertes Auszahlungsverfahren hat sich bewährt“, so eine Sprecherin. Auch für Nut­ze­r:in­nen würden sich Vorteile ergeben, etwa durch das Wegfallen von Wartezeiten bei der persönlichen Auszahlung vor Ort. Grundlegende Funktionsstörungen bei der Nutzung der Karte seien der Verwaltung nicht bekannt.

In Potsdam wiederum entschied sich eine Mehrheit im Parlament gegen die Bezahlkarte – die Stadt ist heute die einzige Kommune in Brandenburg ohne die Karte. „Wir wollen damit Sicherheit für Betroffene schaffen und gleichzeitig ein politisches Signal senden“, sagt Amanda Palenberg, Integrationsbeauftragte der Stadtverwaltung Potsdam. Einen Mehrwert sehe sie in der Bezahlkarte nicht, dafür aber zahlreiche neue Hürden im Alltag der Betroffenen.

In Potsdam werden Sozialleistungen nach dem AsylbLG also weiterhin bar ausgezahlt oder nach Überweisung, sobald die Betroffenen ein Bankkonto haben dann per Überweisung. Die Verwaltung der Auszahlungen klappe gut, von der Bezahlkarte verspreche sie sich keine Erleichterung, sagt Palenberg. Im Gegenteil: Aus umliegenden Kommunen habe sie mitbekommen, dass bei den Whitelist- und Blacklistsystemen erhebliche technische Komplikationen auftraten. In Berichten des Landes Brandenburg sei das allerdings „zu unkritisch dargestellt worden“.

Teures Kontrollinstrument

Die Finanzierung des AsylbLG ist Sache der Länder und Kommunen – und die neuen technischen Systeme und Verwaltungsprozesse kosten Geld. In Nordrhein-Westfalen waren im Haushalt 2025 rund 12,5 Millionen Euro für die Bezahlkarte vorgesehen. Berlin rechnet mit jährlichen Kosten von etwa 10 Millionen Euro, weit teurer als das bisherige System.

Der Verein „Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender“ kam 2025 in einer Hochrechnung auf Basis solcher Zahlen auf geschätzte Gesamtkosten von 68 Millionen Euro pro Jahr für die Länder. Noch höher verortete der Verein die Kosten für die überlasteten Kommunen durch personellen Mehraufwand in den Verwaltungen: auf rund 86,5 Millionen Euro jährlich.

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Die Bezahlkarte hingegen erschwert Menschen die ersten Schritte in Deutschland

Thomas Heser, Referent für Flüchtlingssozialarbeit bei der AWO

Für Heser sind das vermeidbare Ausgaben. Das Geld solle lieber Maßnahmen fließen, die Inklusion vorantreiben, etwa Sprachkurse, Kinderbetreuung oder Beratungsstellen. Auch ein schneller Zugang zum Arbeitsmarkt sei entscheidend, damit Asyl­be­wer­be­r:in­nen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. „Die Bezahlkarte hingegen erschwert Menschen die ersten Schritte in Deutschland“, sagt Heser. Nut­ze­r:in­nen könnten nicht frei über ihr Geld verfügen, alltägliche Zahlungen seien häufig kompliziert oder unmöglich. Und das während Asylverfahren, die mitunter mehr als zwei Jahre dauern.

Die AWO sieht die Überwachung und Einschränkung von Ausgaben durch die Bezahlkarte für Geflüchtete als einen Eingriff in grundlegende Selbstbestimmungsrechte. Der Verband warnt, dass Kontrollinstrumente im Sozialstaat für bestimmte Gruppen normalisiert werden könnten. Ganz unbegründet ist die Sorge nicht: Hamburg arbeitet wohl an einem weiteren Pilotprojekt, das die Bezahlkarte auf Jugendliche in der Grundsicherung ausweiten soll.

Damit verfehle die Bezahlkarte den Sinn des Sozialstaats, so die AWO. Im Praxisreport betont der Verband: „Sozialleistungen müssen sich weiterhin am Ziel orientieren, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.“ Und zwar „unabhängig vom Aufenthaltsstatus“.

  • informationsspiegel

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