Justiz in Syrien: Auch in den eigenen Reihen gilt das Recht

Die neuen Machthaber in Syrien haben Gerechtigkeit und Gerichtsbarkeit versprochen. Anfang der Woche gaben die internen Sicherheitskräfte gleich drei Verhaftungen bekannt: des ehemaligen Luftwaffengenerals Zakaria Mohammad Sannoun wegen Angriffen auf Zivilisten; des ehemaligen hochrangigen Kommandeurs Ahmad Mohammad Ismail sowie des ehemaligen Geheimdienstoffiziers Suleiman Ahmad Hassan. Die staatliche Nachrichtenagentur veröffentlichte Fotos von ihnen in Häftlingskleidung.

Wie Aufarbeitung und Übergangsjustiz im neuen Syrien laufen, zeigt aber ein anderer Fall. Niemand steht über dem Gesetz – auch nicht Angehörige der Regierung. Das sollen die Gerichtsprozesse wegen der Massaker gegen Zi­vi­lis­t*in­nen an Syriens Westküste zeigen. Auf der Anklagebank vor dem Militärgericht in Aleppo saßen nicht nur Anhänger des gestürzten Assad-Regimes, sondern auch Angehörige der neuen Behörden. Syriens Regierung ließ die Prozesse sogar live im Fernsehen übertragen. Am vergangenen Donnerstag fielen die Urteile gegen vier der Täter: Todesstrafe, lebenslange Haft und 20 Jahre Haft, Freispruch.

Die Massaker an Zi­vi­lis­t*in­nen an Syriens Westküste im März 2025 gehören zu den blutigsten Ereignissen nach dem Sturz von Ex-Baschar al-Assad. Damals hatten noch mit Assad verbündete Gruppen Sicherheitskräfte der neuen Regierung angegriffen und getötet. Damaskus schickte daraufhin rund 200.000 Kämpfer in die Gegend, es gab heftige Kämpfe.

Bei systematischen Hausdurchsuchungen sollen Angehörige der Streitkräfte Berichten zufolge gefragt haben: „Bist du Alawit?“ – also Teil der Religionsgemeinschaft, der auch Assad angehört. Über 1.400 Menschen wurden getötet.

Bald soll es weitere Urteile geben

Angeklagt sind nun sieben Assad-Anhänger und sieben Mitglieder der derzeitigen Regierungstruppen und Sicherheitsbehörden, darunter des Verteidigungs- und Innenministeriums. Sie sollen Zi­vi­lis­t*in­nen getötet, Eigentum zerstört und geplündert haben.

Von den vier Urteilssprüchen betrifft nur einer ein Mitglied der neuen Behörden. Basel Marai al-Hassan, Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums, muss wegen vorsätzlichen Mordes für 20 Jahre ins Gefängnis. Während des Prozesses hatte er Videobeweise bestritten, die ihn bei der Tötung eines Zivilisten zeigten.

Hadi Qablan, Anhänger des Assad-Regimes, bekam das Todesurteil wegen Anstiftung zum Bürgerkrieg und Mitgliedschaft in einer bewaffneten Bande. Tahani Ahmad Schafik, ebenfalls Assad-Anhänger, bekam lebenslange Haft. Er war laut Gericht Teil einer bewaffneten Bande, deren Ziel es war, zu plündern und töten. Er hatte gestanden, Militärfahrzeuge geklaut und weiterverkauft zu haben.

Hassan Halibia saß auf der Anklagebank wegen Aufstachelung zum Bürgerkrieg und Angriffe auf Sicherheitskräfte. Das Gericht sprach ihn wegen mangelnder Beweise frei. Er wird aus der Untersuchungshaft entlassen.

„Einzelfälle“, so eine Kommission der syrischen Regierung

Nächsten Donnerstag möchte das Gericht weitere Urteile fällen. Zehn weitere Menschen sind angeklagt.

Auf die Kämpfe an der Küste folgte deutliche internationale Kritik. Die Übergangsregierung kündigte damals an, die Massaker transparent aufzuarbeiten. Und richtete daraufhin die unabhängige Nationale Untersuchungskommission ein. Laut dieser wurden mindestens 1.426 Menschen getötet, darunter 238 Angehörige der Sicherheitskräfte.

Die Täter waren aber viel mehr als die bisher 14 Angeklagten. Die Kommission zählte 298 Täter von Übergriffen auf alawitische Zi­vi­lis­t*in­nen sowie 265, die demnach Regierungstruppen angriffen. Der Kommission zufolge waren die Gräueltaten gegen Zi­vi­lis­t*in­nen „Einzelfälle, nicht jedoch organisierte Taten“.

Kritik an den Verfahren

Laut einer Untersuchung der Vereinten Nationen hingegen war die Gewalt regierungstreuer Gruppen gegen Zi­vi­lis­t*in­nen „weitverbreitet und systematisch“. Häuser seien gestürmt worden, Menschen nach ihrer Religion befragt. „Alawitische Männer und Jungen wurden abgeführt, um hingerichtet zu werden“, so der Bericht. Zu dem gleichen Ergebnis kommt auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch.

Die Verfahren sind wichtig für Rechenschaftspflicht und Übergangsjustiz. Be­ob­ach­te­r*in­nen wie die syrische Menschenrechtsorganisation My Rights Mena haben aber ernsthafte Bedenken, ob internationale Standards für faire Verfahren eingehalten werden. Sie sagen, die Rechenschaftspflicht dürfe nicht selektiv sein. Zudem müssten Opfer und ihre Familien einbezogen werden und es brauche eine Wiedergutmachung für sie.

  • informationsspiegel

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