
Gleich sind die Menschen auch im Tod nicht. Dafür sorgt auch das traditionsverhaftete niedersächsische Bestattungsrecht nicht: Zwar müssen alle Normalsterblichen auf einem Friedhof beigesetzt werden. Nicht aber diejenigen, die Ruhm, Anwesen und Geld genug angehäuft haben, wie der ehemalige Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU). Er ist 2015 auf den Ländereien der Familie von der Leyen in Burgdorf beigesetzt worden. Möge er in Frieden ruhen!
Seinen eigenen Leichnam so dem öffentlichen Raum zu entziehen soll nach dem Willen der niedersächsischen Grünen kein landesfürstliches Privileg bleiben. „Hier muss unbedingt Gerechtigkeit herrschen“, sagt die Landtagsabgeordnete Eva Viehoff, die in der Fraktion für das Thema zuständig ist und nach eigenen Worten „voll hinter dem Beschluss des Landesparteitags“ steht.
Der Landesparteitag hatte am Wochenende in Emden eine Lockerung des „starren Friedhofszwangs“ durch eine Neufassung des Landes-Bestattungsgesetzes gefordert. In dessen Zentrum sollten „das Selbstbestimmungsrecht der Bürger*innen sowie ökologische Nachhaltigkeit“ stehen.
Sprich: Alternative Bestattungsformen auch jenseits der exklusiven Albrecht-Grablege zu Burgdorf würden abgesichert. Dazu zählen muslimische Begräbnisse, Reerdigungen oder die Einsargung zusammen mit dem geliebten Haustier. Auch müsste wohl im Bestand nachjustiert werden. So sind Friedwälder zwar schon jetzt möglich, aber nur mit Tricksereien. Die aktuelle Ausgabe des Gesetzes kennt sie nicht.
Nazis definieren deutsche Pietät
Sie dürfen aber eingerichtet werden, wenn ein zulässiger Träger sie als Friedhof etikettiert. Das sind allerdings nur Gemeinden, die Großkirchen und ihre Teilorganisationen sowie „andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie als Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts anerkannt sind“.
Daraus spricht eher ein obrigkeitliches Kontrollbedürfnis als der Wunsch nach besonders ausgeprägter Pietät. Das ist kein Zufall. Im Grünen-Beschluss heißt es diskret, das gegenwärtige Gesetz stamme „in seinen Grundzügen aus einer Zeit, die der heutigen Pluralität und den ökologischen Anforderungen unserer Gesellschaft nicht mehr entspricht“.
Tatsächlich geht die Landesnorm im Kern auf die nationalsozialistische Reform des Bestattungswesens zurück. Wie stark sie die Pietätsvorstellungen auch in der Bundesrepublik geprägt hat, lässt sich in Norbert Fischers „Sozialgeschichte der Friedhöfe in Deutschland“ nachvollziehen.
Eva Viehoff, Grüne, Landtagsabgeordnete
Nur ab und zu lockern Gerichtsurteile ihren krassen Konformitätsdruck auf. So stellt das Bundesverwaltungsgericht 1963 klar, dass die Gängelei, wie Trauer räumlich auszugestalten ist, dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zuwiderläuft.
Das gab’s bei den Nazis halt noch nicht. Die Schlüsseldokumente ihrer Sepulkralkultur sind die Musterfriedhofsordnung, die das Reichs-Innenministerium 1937 erlässt, und zuvor das von der gültigen niedersächsischen Regel weitgehend reproduzierte „Reichsgesetz über die Feuerbestattung“.
Das tritt am 15. Mai 1934 in Kraft. In Paragraf 9 fordert es, dass „die Aschenreste jeder Leiche in ein amtlich zu verschließendes Behältnis aufzunehmen und in einer Urnenhalle, einem Urnenhain, einer Urnengrabstelle oder in einem Grabe beizusetzen“ seien. Das ist der deutsche Sonderweg des Friedhofszwangs.
Als erstes Flächenland hat ihn vergangenes Jahr Rheinland-Pfalz verlassen, so wie elf Jahre zuvor Bremen. Nicht zuletzt, weil er ja in den europäischen Nachbarländern eben nicht existiert: Im Zweifel kann man den toten Opa in den Niederlanden einäschern lassen und dann im Kofferraum nach Hause kutschieren.
Auch in Niedersachsen ist die landespolitische Debatte, die von den Grünen nun angestoßen wird, nicht neu. Schon 2003 hatten sie sehr ähnliche Forderungen erhoben, vergeblich. Durchsetzen konnten sie damals nur das Verbot von Grabsteinen aus in Kinderarbeit gewonnenem Rohmaterial.
Die Großkirchen attackierten seinerzeit den Vorstoß scharf. Heute klingt ihre Kritik verbindlicher. So warnt die Konföderation der evangelischen Landeskirchen Niedersachsens davor, die Trauer zu privatisieren. Für sie stehe „die Wahrung der postmortalen Würde im Umgang mit verstorbenen Menschen im Mittelpunkt“, teilt ihre Sprecherin der taz auf Anfrage mit. „Dazu gehört im Grundsatz auch eine öffentlich zugängliche Erinnerungsstätte.“
Aber von diesem gibt es ja schon jetzt Ausnahmen. So hat bislang noch keine christliche Kirche an der Praxis der Seebestattung Anstoß genommen, die an der Küste nicht unüblich ist. „Ich bin sicher, dass wir da gemeinsam einen Weg finden“, gibt sich Viehoff zuversichtlich. Für sie sei entscheidend, dass „der Verstorbene möglichst so beerdigt werden kann, wie er sich seine letzte Ruhe vorgestellt hat“.
Friedhöfe könnten unter Druck geraten
Unter Druck geraten könnten durch die Veränderung allerdings Friedhöfe: So nutzt in Frankreich, das keine Bestattungspflicht kennt, das Le-Pen-Lager Berichte über verwahrloste Dorffriedhöfe mitunter zur Stimmungmache. „Das Risiko muss man im Blick haben“, so Viehoff. Sie hält es allerdings für überschaubar.
Mit Grund. Dass die Liberalisierung den Druck auf die Flächen erhöht, geben die Erfahrungswerte zumindest aus Bremen nicht her. So weist die im März veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung für Bremen zwar einen Rückgang von 12 Hektar aus. Der ist aber geringer, als beispielsweise in Hagen (15 Hektar) oder Berlin (20 Hektar). Das räumt seinen Toten mit rund vier zudem deutlich weniger Platz ein, als Bremen mit fast fünf Quadratmetern pro lebendem Einwohner. Am engsten liegen sie natürlich in Bayern, wo die Pietät am unerbittlichsten herrscht.






