Prozessauftakt gegen Palästina-Gruppe: „Wir unterbrechen für 20 Minuten. Nein, zwei Stunden.“

Alles war bereit. Vor dem Landgericht Stuttgart sollte am Montag der Prozess gegen fünf propalästinensische Aktivisten der Gruppe „Ulm 5“ beginnen. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die 25- bis 40-Jährigen, im vergangenen September in Ulm beim israelischen Rüstungsunternehmen Elbit eingebrochen zu sein und einen Millionenschaden verursacht zu haben. Laut Anklage liegt eine antisemitische Motivation nahe, da an eine Hausfassade „Baby Killers“ gesprüht wurde. Neben Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch wird den Angeklagten zur Last gelegt, Mitglieder in einer kriminellen Vereinigung zu sein. Sie sollen der Organisation „Palestine Action Germany“ angehören.

Eigentlich sollte der Prozess im Hochsicherheitsgebäude Stuttgart-Stammheim um 9 Uhr beginnen, doch aufwändige Einlasskontrollen verzögerten den Start um anderthalb Stunden: Voll­zugs­be­am­t:in­nen tasteten auch akkreditierte Pres­se­ver­tre­te­r:in­nen ab, sie mussten ihre Schuhe ausziehen, eigene Stifte durften sie nicht mitnehmen. Das Gericht verteilte Kugelschreiber, doch die Zahl reichte nicht für alle – die Mutter einer Angeklagten ging leer aus.

Eine kugelsichere Glasscheibe trennt die Beschuldigten sowohl vom Publikum als auch von ihrem Rechtsbeistand. Als sie den Saal betreten, begrüßt sie der Großteil der Zu­schaue­r:in­nen mit stehenden Ovationen. Ein Angeklagter versucht, mit den Händen ein Herz zu formen, doch die Handschellen lassen nur zwei angedeutete Hälften zu. Zwei Justizvollzugsbeamte bewachen je­de:n Be­schul­dig­te:n hinter der Scheibe.

Das Gericht prüfte zunächst die Anwesenheit der Angeklagten – alle waren da. Doch schon beim Versuch, die Personalien festzustellen, verließen die elf Ver­tei­di­ge­r:in­nen aus Protest den Saal. Die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt hatte „im Interesse einer zügigen und sachgemäßen Durchführung der Hauptverhandlung“ angeordnet, dass Anträge erst nach der Verlesung der Anklage zulässig sind. Davor wollte sie auch kei­ne:r An­wäl­t:in das Wort erteilen. Die Ver­tei­di­ge­r:in­nen fingen aber trotzdem an, zu reden: Der vertrauliche Austausch mit den Mandanten hinter der Glasscheibe sei durch die Saaltechnik nicht jederzeit möglich, das beeinträchtige das rechtsstaatliche Verfahren unzumutbar.

Mahnwache auf dem Parkplatz

Die Vorsitzende Richterin wies alle Wortmeldungen der Anwälte zurück: „Ich habe Ihnen nicht das Wort erteilt. Alles, was sie sagen, verpufft wirkungslos. Es ist nichts Gegenstand dieses Verfahrens.“ Nach einigem Hin und Her verließen die Ver­tei­di­ge­r:in­nen geschlossen den Saal. Richterin Lauchstädt zeigte sich überrascht: „Wir unterbrechen die Verhandlung für 20 Minuten. Nein, zwei Stunden.“

Auf dem Parkplatz vor dem Stammheim-Gebäude hat die Palästina-solidarische Szene eine Mahnwache aufgebaut. Gegen Ende der Verhandlungspause finden sich hier auch die Anwältinnen und Anwälte der Beschuldigten ein, stellen sich den De­mons­tran­t:in­nen mit Vornamen vor – und verlesen die Eingangsstatements, die sie ursprünglich vor Gericht hätten halten wollen.

Ein Thema ist der Vergleich zu anderen Aktionen des zivilen Ungehorsams: Mitglieder der Letzten Generation hätten in Sylt einen Privatjet beschädigt und ebenfalls einen Millionenschaden verursacht – doch niemand habe sie acht Monate in Untersuchungshaft genommen. Die Verhandlung fand damals vor einem kleinen Amtsgericht statt. Das Verfahren gegen ihre Mandanten in Stammheim, vor der historischen Kulisse der RAF-Prozesse, sei politisch aufgeladen; die massiven Sicherheitsvorkehrungen wirkten stigmatisierend, als ginge es um Terror.

Nach der zweistündigen Pause konnte das Gericht die Anwesenheit der Angeklagten nicht mehr feststellen. Auf ihren Plätzen saßen nun die Anwälte. Die Vorsitzende Richterin gab ihnen fünf Minuten, um sich auf die eigentlich für sie vorgesehenen Plätze zu setzen. Das machen sie nicht, und so endet der erste Verhandlungstag, ohne inhaltlich besonders weit gekommen zu sein. Der nächste Versuch soll am 4. Mai erfolgen.

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