Prozess ohne Öffentlichkeit: Jugendliche wegen rechtem Terror angeklagt

Marks (Name geändert) Haare sind gescheitelt und gegelt, durch die kurzgeschorenen Seiten blitzt die helle Kopfhaut, auf der Oberlippe trägt er einen dunklen Flaum. Anders als seine drei Mitangeklagten verdeckt er sein Gesicht nicht. Er schaut selbstbewusst in die Kameras, die für ein paar Minuten zum Prozessauftakt in den Gerichtssaal gelassen werden.

Die Anklage wirft Mark und den drei anderen unter anderem das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Raub und Erpressungstaten sowie gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vor. Auf der Anklagebank vor dem Amtsgericht in Hamburg-Bergedorf sitzen Jugendliche.

Mark soll 2024 in der Whatsapp-Gruppe der rechtsextremen Jugendorganisation Letzte Verteidigungswelle einmal „Sieg Heil“ und zweimal „Heil Hitler“ geschrieben haben. Die Letzte Verteidigungswelle hatte zuletzt im Sommer mediale Aufmerksamkeit erregt, als das Oberlandesgericht Hamburg gegen acht Jugendliche Haftstrafen verhängt hatte. Die Jugendlichen wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Letzte Verteidigungswelle plante Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen.

Zudem sollen Mitglieder sogenanntes Pädo-Hunting – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – betrieben haben. Auch darum wird es im aktuellen Prozess in Bergedorf gehen.

Beleidigungen, Prügel und Erpressung

Neben Mark sitzt seine kleine Schwester Ronja (Name geändert) und schaut ins Leere, sie ist 16 und ein Jahr jünger als er. Unter ihrem ebenfalls streng gescheiteltem Haar sieht sie müde aus, kein Blick geht in Richtung ihrer Eltern, die ebenfalls im Raum sind. Bekzod (Name geändert), 20 Jahre alt, er sitzt rechts neben Mark, sagt, er sei verwirrt, dass er heute hier sein müsse und Matthias (Name geändert), 16 Jahre, antwortet auf die Frage des Richters nach seinem Familienstand mit: „Was ist das?“

Die Vorwürfe der Anklage sind nicht trivial. Zusammen mit einer weiteren Person soll Mark eine an einer Bushaltestelle wartende Person als „Ausländersau“ beleidigt und gedroht haben, sie aufzuschlitzen. Seine potenzielle Mittäterin, deren Fall gesondert verhandelt wird, soll sich und Mark als „Nazis“ und „Skinheads“ bezeichnet haben.

Die angeklagten Jugendlichen sollen außerdem in unterschiedlicher Zusammensetzung mit weiteren Personen zweimal „Jagd auf Pädophile“ gemacht haben. In einem Fall sollen sie sich vor einem Gasthof in Geesthacht mit einem 18-Jährigen getroffen haben, der sich vermeintlich mit einer 14-Jährigen treffen wollte. Sie sollen ihm ein Messer vorgehalten und unter Androhung von Schlägen auf einen Waldweg getrieben haben. Dort habe er seine Taschen leeren sollen. Als er versucht habe zu flüchten, soll Mark ihn mit einem Teleskopstabstock verprügelt und mit Springerstiefeln getreten haben. Vor dem Weglaufen sollen Ronja, Matthias und eine weitere Person das Handy des 18-Jährigen eingesteckt haben.

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Als der Betroffene versucht habe zu flüchten, soll Mark ihn mit einem Teleskopstabstock verprügelt und mit Springerstiefeln getreten haben

Ein anderes Mal sollen sie einen 19-Jährigen in seiner Wohnung in einer Jugendeinrichtung in Billstedt aufgesucht haben. Er soll von der damals 15-jährigen Ronja ein Nacktbild gefordert haben. Mark, Bekzod und zwei weitere Personen sollen unter Androhung von Schlägen 1.000 Euro als „Schadensersatz“ von dem 19-Jährigen gefordert haben. Als dieser gesagt habe, er könne nicht zahlen, habe Mark ihn aufgefordert, sich hinzuknien. Als er dem nachgekommen sei, habe Marks mutmaßlicher Mittäter mit Springerstiefeln auf ihn eingetreten. Bekzod filmte – wohl weil Mark ihn dazu aufgefordert hatte. Die Jugendlichen verließen die Wohnung ohne das Geld, dafür aber wohl mit der Adidas-Jacke des Opfers.

Das Filmen von Straftaten ist bei der Letzten Verteidigungswelle gängige Praxis. Laut dem Bericht des NDR-Journalisten Hannes Stepputat in einem Deutschlandfunk-Podcast verlangten die Administratoren der Chatgruppe entsprechende Videos als „Aufnahmeprüfung“ von potenziellen Mitgliedern. Hauptsächlich gehe es um Sachbeschädigungen, allerdings gebe es auch Fälle, in denen Teilnehmer andere Personen angegriffen hätten, um das Logo der Letzten Verteidigungswelle auf ihre Körper zu sprühen.

Haftstrafen von über einem Jahr erwartet

Vier Tage nach dem ersten Überfall auf den 19-Jährigen in Billstedt sollen Mark und sein Mittäter wieder in die Jugendwohneinrichtung gekommen sein – dieses Mal war wohl Marks Schwester Ronja auch dabei. Wieder sollen sie 1.000 Euro gefordert haben. Wieder habe der 19-Jährige sich hinknien sollen, diesmal soll Mark mit Springerstiefeln auf ihn eingetreten haben. Bekzod wollte diesmal wohl nicht filmen, darum soll dies ein Dritter übernommen haben. In beiden Fällen der „Pädophilen-Jagd“ erlitten die „Gejagten“ blaue Flecken und mehrere Tage andauernde Schmerzen.

Beim Verlesen der Anklageschrift wird Mark erst rot, dann setzt er einen überlegenen Gesichtsausdruck auf. Die anderen Jugendlichen schauen zu Boden, ins Leere oder verdecken ihre Gesichter. Danach wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Denn Jugendliche brauchen Schutz. Dass die Presse beim Verlesen der Anklage überhaupt geduldet war, lag daran, dass Bekzod mit zwanzig Jahren als einziger vor dem Gesetz nicht mehr als Jugendlicher, sondern als Heranwachsender gilt.

Der Fall wird von einem Jugendschöffengericht verhandelt, was bedeutet, dass die Angeklagten wahrscheinlich Haftstrafen von über einem Jahr zu erwarten haben. In Strafprozessen, in denen die zu erwartende Haftstrafe unter einem Jahr liegt, ist ein Jugendrichter zuständig. Bislang sind fünf weitere Termine angesetzt, ein Urteil wird Mitte November erwartet.

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