Uber in Frankreich: Zur Kasse, bitte

Wie erst jetzt dank eines Berichts der Zeitschrift „Revue21“ bekannt geworden ist, fordert die Kasse der französischen Sozialversicherungen URSSAF seit Dezember vom Fahrdienst Uber nicht weniger als 1,7 Milliarden Euro. In einem Brief an die französische Filiale des amerikanischen Unternehmens wird die Zahlungsaufforderung damit begründet, die Plattform Uber habe für die von ihr eingesetzten Fahrer seit dem Beginn ihrer Aktivitäten in Frankreich keine Sozialbeiträge bezahlt.

Aus der Sicht der Uber-Direktion ist das völlig normal, denn sie betrachtet die Leute am Lenkrad ihrer Autos als selbstständig Erwerbende, die in Frankreich in der Mehrheit als „Autoentrepreneurs“, also Einzelunternehmer, ihrem Gewerbe nachgehen und daher selbst für ihre Altersvorsorge und Versicherung sorgen müssen.

Die URSSAF dagegen betrachtet die Uber-Chauffeure als Arbeitnehmer im Sinn der französischen Gesetzgebung. Und da für diese Beschäftigten die obligatorischen Beiträge für das Sozialversicherungssystem – das heißt Krankenkasse und berufliche Unfallversicherung, Altersrente, Familienzulagen und Arbeitslosenversicherung – nie überwiesen wurden, gilt die Erwerbstätigkeit der Fahrer als „Schwarzarbeit“.

Ursprünglich sagte Uber, jeder von ihr vermittelte Chauffeur sei „sein eigener Boss“. Die Wirklichkeit des Arbeitsalltags aber sieht anders aus: Die Fahrer sind von der Plattform weitgehend abhängig, die auch über die Tarife entscheidet und Beschäftigte wegen schlechter Bewertungen durch Kunden sanktioniert.

Die Justiz hat zur Sicherheit 350 Millionen Euro blockiert

In einem Schreiben von 2024 macht die URSSAF geltend, Uber habe „wissentlich eine Arbeitnehmerbeziehung als Unternehmervertrag geschminkt, um den (sozialrechtlichen) Verpflichtungen als Arbeitgeber zu entgehen“. Damit habe Uber gegen das Gesetz verstoßen. Die Pariser Staatsanwaltschaft hat der Zeitung „Le Monde“ bestätigt, dass diesbezüglich eine gerichtliche Voruntersuchung eingeleitet wurde, in deren Verlauf bereits mehrere Dutzend betroffene Fahrer befragt worden seien.

Im Detail werden 71194 Fälle in der Periode von 2019 bis 2022 aufgeführt. Wenn Uber diese Fahrer als Arbeitnehmer deklariert hätte, wären die dafür üblichen Sozialbeiträge (in Frankreich je von Arbeitnehmern als Abzüge vom Lohn sowie vom Arbeitgeber zu bezahlen) in der Höhe von 1,2 Milliarden Euro verrechnet worden. Damit die Forderung von Nachzahlungen samt Verzugszinsen nicht einfach als rein formeller Protest übergangen wird, hat die Justiz bei Uber schon mal 350 Millionen Euro blockiert.

Seit Jahren fordern Uber-Fahrer, mitunter bei Demonstrationen in mehreren Städten Frankreichs, dass ihre Rechte als Arbeitnehmer anerkannt werden. Viele von ihnen haben sich zudem mit dem Kauf des eigenen Fahrzeugs für die Arbeit bei Uber hoch verschuldet. Indirekt wären wohl auch die traditionellen Taxichauffeure höchst erfreut, wenn die Behörden dieser Konkurrenz ein Ende setzen würde.

Uber ist nicht das einzige Unternehmen, das in Frankreich wegen des Verdachts auf solche Schwarzarbeit im Visier der Justiz ist. Auch gegen den Hauslieferdienst Deliveroo wurde bereits ermittelt, und in erster Instanz wurde das Unternehmen zur nachträglichen Bezahlung von 360 Millionen Euro für nicht ordnungsgemäß gemeldete Arbeitnehmer verurteilt. Vor dem Berufungsprozess scheint sich die URSSAF außergerichtlich geeinigt zu haben. Auch Uber scheint nun unter dem Druck den Dialog mit den französischen Behörden zu suchen.

  • informationsspiegel

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