Urteil über Enkel-Gesetz: Hunderttausende Spanier verlieren Wahlrecht

Sie haben die spanische Staatsangehörigkeit, aber wählen dürfen sie nicht. So ergeht es derzeit rund 306.000 Spaniern und Spanierinnen. Der Oberste Gerichtshof hat ihnen auf Antrag der rechtsextremen Parteien Vox und Iustitia Europa das Wahlrecht entzogen. Es handelt sich dabei um die Enkel von exilierten Demokraten, Linken und Gewerkschaftern, die einst vor dem faschistischen Terror unter Diktator General Francisco Franco ins Ausland flohen.

„Personen, die außerhalb Spaniens als Kinder oder Enkel von Personen geboren wurden, die ursprünglich die spanische Staatsangehörigkeit besaßen und diese infolge von Exil aus politischen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität verloren haben oder darauf verzichtet haben, können die spanische Staatsangehörigkeit wählen“, heißt es in einem Gesetz von 2022. Damit haben sie Anspruch auf den spanischen Pass und alle Bürgerrechte. Es wird automatisch auf all diejenigen angewandt, die zwischen dem 18. Juli 1936 – dem Tag des faschistischen Putsches und Beginn des Bürgerkrieges – und dem 31. Dezember 1955 das Land verließen.

Die meisten dieser Familien leben in Südamerika. Die 306.000 vom Entzug des Wahlrechts Betroffenen haben den gesamten Prozess durchlaufen, den Pass erhalten und sich in die Wählerlisten auf den Konsulaten eingetragen. Vox und Iustutia Europa, ideologische Nachfolger derer, die einst gewaltsam die Macht ergriffen und der demokratischen Republik ein Ende setzten, sehen im sogenannten „Gesetz der Enkel“ den Versuch, den Wahlzensus zugunsten der Linken zu beeinflussen.

Sie beantragten einen einstweiligen Stopp der Registrierung der „Enkel“ in den Wählerlisten in den Konsulaten. Der Oberste Gerichtshof gab dem jetzt statt. Es sieht „eine begründete, reale und ernsthafte Gefahr“, dass „die Objektivität und Transparenz des Wahlverfahrens schwerwiegend beeinträchtigt“ werde. Dies würde „einen irreversiblen Schaden für die Integrität und Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens“ nach sich ziehen, da es sich unmittelbar auf ein für den Rechtsstaat wesentliches Element auswirkt: die Willensbekundung des Volkes durch die Ausübung des Wahlrechts.

Regierung sieht Provokation

Zwar dürfen die Konsulate weiterhin Anträge auf Registrierung für die Wahlen entgegennehmen. Aber einmal abgeschlossen, wird der Antrag – so die richterliche Anordnung – bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Sache auf Eis gelegt.

In einem Verfahren will der Oberste Gerichtshof prüfen, inwieweit diese Maßnahme aufrechterhalten wird oder nicht. Ob das endgültige Urteil vor den kommenden Wahlen kommt, ist bei dem langsamen Vorgehen der spanischen Justiz zu bezweifeln. Im Mai werden die meisten Regionalparlamente und alle Gemeindevertretungen gewählt und spätestens im Frühsommer das Parlament, und damit wird über die Zukunft von Ministerpräsident Pedro Sánchez entschieden.

Die spanische Regierung sieht in der Gerichtsentscheidung eine „Provokation“, das erklären mehrere Minister. Es sei besorgniserregend, dass Zehntausende Spanier und Spanierinnen ihr Wahlrecht verlören, obwohl sie weiterhin die Staatsangehörigkeit haben. Die obersten Richter machten sich damit eine Theorie der Rechten zu eigen, so die Regierung. Auch die konservative Partido Popular (PP) hat sich mittlerweile dem Vorwurf der geplanten Wahlmanipulation durch Sánchez angeschlossen. Und das, obwohl deren Vorsitzender Alberto Nuñez Feijóo bei einem Argentinienbesuch selbst ein Gesetz ankündigte, um den Enkeln Pass und Wahlrecht zu geben, sollte er an die Macht kommen.

Die Wahlbeteiligung bei den bisherigen Wahlen zeigt: Die überwiegende Mehrheit derer, die in Lateinamerika leben und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, gehen nicht zu den Wahlen. Dies wird wohl auch bei den jetzt anerkannten neuen Spaniern nicht viel anders sein. Zudem verändern Stimmen aus dem Ausland so gut wie nie die Sitzverteilung im Parlament. Zuletzt geschah dies 2023 – damals zugunsten der PP.

  • informationsspiegel

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